Familien- und Erbrecht

Eines der Kerngebiete unserer Tätigkeit bildet das Familien- und Erbrecht.

Wir beraten und begleiten Sie durch die Trennungszeit und klären bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil sämtliche mit der Ehescheidung verbundenen Fragen vom Unterhalt bis zur Vermögensauseinandersetzung.

Im Bereich des Erbrechts stehen wir unseren Mandanten ebenfalls seit vielen Jahren von der Aufsetzung eines Testaments bis hin zur Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs kompetent zur Seite.

1-Kanzlei-Probst-&-Ludwign-2020-2879