Seit 1975 ist Hubert Probst vorwiegend auf den Gebieten des
Zivil- und Strafrechtes tätig. Er bezeichnet sich gerne als
„Allgemein-Anwalt“, da er sich nicht auf einzelne Fachgebiete
beschränkte, sondern bereit war, sich auch in nicht gängige
Rechtsfälle einzuarbeiten. Er findet dies auch heute noch
interessant, auch wenn die Vergrößerung der Kanzlei es mit sich
brachte, den Schwerpunkt auf Familienrecht, Erbrecht und
Strafrecht zu legen.
Sein juristisches Fachwissen bringt er auch ehrenamtlich z. B. in
der Vorstandschaft der örtlichen Kreisverbände des
Kinderschutzbundes und des Bayerischen Landessportverbandes
ein.
E-Mail:
info@probst-ludwig.de
Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Kammer:
RAK München
Sprachen:
Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Sozialrecht, Erbrecht, Landwirtschaftsrecht
Hubert Probst